DHZ 01/2019
Erweitertes Neugeborenen-Screening
Die erste Blutprobe
Die Kinder-Richtlinie verpflichtet GeburtshelferInnen und Hebammen dazu, jedem Neugeborenen für Screening-Untersuchungen Blut abzunehmen – es sei denn, die Eltern widersprechen. In dieser als geringfügig erscheinenden Routine wird bereits kurz nach der Geburt das große Thema der körperlichen Unversehrtheit manifest: Auf der einen Seite die Früherkennung von Erkrankungen, auf der anderen Seite die erste invasive Intervention.
Prof. Dr. Evelyn Kattner
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