Gesammelt – und gesichert?

  • Tara Franke, Hebamme und Redakteurin der DHZ: »Sicherheit im Umgang mit digitalen Daten ist ein stetiger Prozess.«

  • Digitale Daten werden von ExpertInnen als »das Gold der Zukunft« bezeichnet. Massen an mehr oder weniger freiwillig preisgegebenen persönlichen Daten bescheren manchem Großunternehmen milliardenschwere Gewinne. Ob es sich um Einträge in sozialen Netzwerken, freiwillig genutzte »Gesundheits-« oder »Schwangerschafts-Apps«, elektronische PatienInnenakten oder digitale Befundübermittlungen handelt: Digitale Daten bieten Chancen für eine bessere und schnellere Kommunikation und gesundheitliche Versorgung. Sie bergen aber auch Risiken. Die Ärztin
    Dr. Christiane Fischer und der IT- Spezialist für Datensicherheit Martin Tschirsich decken in unserem Titelthema Schwachstellen auf. Einen Überblick über die Anwendungsgebiete von »Big Data« finden Sie im Artikel des Mediziners und Politikwissenschaftlers Dr. Peter Langkafel.

    Der digitale Umgang mit Daten der Gesundheits- und Krankengeschichte ist in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten noch sehr begrenzt. Das hat auch mit Sicherheitsbedenken zu tun. Krankenkassen und Fachleute im Gesundheitssystem befürchten, dass ohne eine bessere Bündelung von Daten keine optimale Versorgung erreicht werde. Bislang wird die Gesamtheit aller bisher erhobenen medizinischen Daten über eine Person höchstens von dieser selbst zu Hause und zumeist noch in Papierform gesammelt. Diese Informationen ließen sich für einen schnelleren und umfassenderen Zugriff aber auch digital speichern. Die Crux: HerstellerInnen und AnwenderInnen müssten sicherstellen, dass niemand unberechtigt darauf zugreifen kann. So sollten Hebammen nicht automatisch Zugriff auf fachfremde Befunde wie Zahnbehandlungen der Schwangeren erhalten.

    Trotz vieler noch ungeklärter Sicherheitsfragen sind nun auch deutsche Krankenkassen ab dem 1. Januar 2021 verpflichtet, digitale Patientenakten anzubieten. »Die elektronische Patientenakte wird für jeden Versicherten, der das will, ab 2021 auf dem Smartphone verfügbar sein«, versprach Gesundheitsminister Jens Spahn in einer Bundestagsrede Mitte März.

    Auch bisher eher unbedarften Menschen dämmert, dass ein strenger gesetzlicher Datenschutz vor Missbrauch und Ausbeutung intimer persönlicher Daten schützen soll. Denn die Praxis zeigt: Kein System der Welt ist absolut sicher davor, von kriminellen Banden, korrupten oder undemokratischen Regimen missbraucht zu werden.

    So lästig die europäische Datenschutzverordnung vielen erschien, so sehr hat sie auch dafür gesorgt, dass alle sich spätestens seit Mai 2018 im Umgang mit KundInnen und PatientInnen entsprechend absichern mussten.

    Wenn Sie prüfen wollen, ob Sie für Ihre freiberufliche Praxis an alle Sicherheitslücken gedacht haben, bietet Datenschutzexperte Dirk Größer in diesem Heft einen Crashtest an. Denn Sicherheit im Umgang mit digitalen Daten ist ein stetiger Prozess.