Baden-Württemberg

Statut für längerübergreifende PID-Ethikkommission

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat das Statut für eine länderübergreifende Ethikkommission zur Präimplantationsdiagnostik (PID) verabschiedet. Das teilte die Kammer Ende Juli in Stuttgart mit. Pro Bundesland werde nur mit einer geringen Zahl von Anträgen gerechnet. Deshalb habe sich die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit den Ärztekammern aus Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen darauf verständigt, eine gemeinsame Ethikkommission zu errichten.

Das baden-württembergische Sozialministerium hatte bereits am 3. Juni einen Staatsvertrag beschlossen, der die Vorgaben der PID-Verordnung des Bundes konkretisiert. Jetzt muss noch, so die Ärztekammer, ein Zustimmungsgesetz in den Landtag eingebracht und dort verabschiedet werden.

Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg richteten inzwischen eine Ethikkommission ein. Im März wurde in Lübeck das erste PID-Zentrum zugelassen.

(aerzteblatt.de, 28.7.2014)

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 18.08.2014