Professorin Anette Debertin erhält das Bundesverdienstkreuz am Bande
Für die Opfer von Gewalttaten gibt es am Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) zwei besonders innovative und wirksame Hilfsangebote: die forensische Kinderschutzambulanz und das Netzwerk ProBeweis für die Opfer von häuslicher und/oder sexueller Gewalt. Beide Angebote sind untrennbar mit dem Namen von Prof. Dr. Anette Debertin verbunden – die Rechtsmedizinerin gab nicht nur den Anstoß zur Gründung, sie hat auch seit mehr als zehn Jahren die Leitung beider Institutionen inne.
Für ihre Verdienste erhielt Anette Debertin nun aus den Händen des hannoverschen Oberbürgermeisters Belit Onay das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Die Ärztin am Institut für Rechtsmedizin der MHH engagiert sich seit mehr als zwölf Jahren unermüdlich für die Belange des Kinder- und Opferschutzes.
Die Kinderschutzambulanz bietet seit 2011 niedersächsischen Arztpraxen, Kliniken und dem öffentlichen Gesundheitsdienst – unabhängig von einer Strafanzeige – eine fachlich fundierte Beratung und qualifizierte medizinische Diagnostik bei vermuteter Kindesmisshandlung und Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Kompetenz und Expertenwissen werden schnell, niederschwellig und unkompliziert zur Verfügung gestellt und sowohl belastende als auch entlastende Befunde gerichtsfest dokumentiert und bewertet. Die forensische Kinderschutzambulanz hat sich in mehr als zehn Jahren in etwa 2.000 konsiliarisch betreuten Fällen als wichtige Anlaufstelle niedersachsenweit etabliert.
Jede dritte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal im Leben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt. Nur selten kommt es direkt nach der Tat zu einer Anzeige bei der Polizei. Das 2012 gestartete Netzwerk ProBeweis kann den Opfern trotzdem helfen: Geschulte Ärztinnen und Ärzte sichern und dokumentieren die Spuren der Gewalttat und erstellen gerichtsverwertbare Befunde – unabhängig von einer Anzeige. Auf dieser Grundlage kann auch noch Jahre nach der Tat ein prozessrelevantes Gutachten erstellt werden. Mittlerweile umfasst das Netzwerk niedersachsenweit 45 Untersuchungsstellen, die forensische Spurensicherung ist zudem seit dem 1. Januar 2024 eine kassenfinanzierte Leistung.
Quelle: Medizinische Hochschule Hannover, Simone Corpus, 31.1.2024 · DHZ