Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Informationen für eine selbstbestimmte Entscheidung zum NIPT

Im September 2019 entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass ein nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden soll. Damit der NIPT wirklich nur in begründeten Fällen eingesetzt wird und seine Grenzen realistisch eingeschätzt werden, beauftragte der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Entwicklung einer Versicherteninformation, die zukünftig verpflichtend eingesetzt werden soll. Den Entwurf dieser Versicherteninformation hat das IQWiG nun vorgelegt. Stellungnahmen zum Vorbericht sind bis 3. April möglich. Der Beschluss des G-BA zur Versicherteninformation ist für Ende 2020 geplant.

Die Versicherteninformation will Frauen dabei unterstützen, eine eigenständige, informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob sie eine vorgeburtliche genetische Untersuchung durchführen lassen will. Keine Frau dürfe dazu gedrängt werden. Interessiert sich eine Schwangere für pränataldiagnostische Untersuchungen, so sind betreuende ÄrztInnen verpflichtet, die Frau umfassend über die Möglichkeiten zu beraten. Dabei hat die ärztliche Aufklärung und Beratung über die Bedeutung und die Tragweite der Untersuchung (und deren mögliche Befunde) ergebnisoffen und in verständlicher Form zu erfolgen. Insbesondere ist dabei auch das Recht der Schwangeren auf Nichtwissen zu betonen.

Die Versicherteninformation des IQWiG will ÄrztInnen bei der Aufklärung und Beratung der Schwangeren unterstützen. Sie besteht aus zwei Elementen: Ein Faltblatt, das jeder Schwangeren ausgehändigt werden soll, gibt einen allgemeinen Überblick über häufig angebotene pränataldiagnostische Untersuchungen. Eine getrennte Broschüre informiert ausführlicher über den nicht-invasiven Bluttest. Da der NIPT nur in bestimmten Situationen sinnvoll ist, kann diese getrennte Broschüre gezielt eingesetzt werden.

Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, 6.3.2020 

 

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 12.03.2020