Mecklenburg-Vorpommern

Familienhebammen unterstützen jetzt länger

Zum Jahresanfang sind die aktualisierten Grundsätze des Landesprogramms Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Kraft getreten. »Damit schaffen wir die Grundlagen, um Familien in besonderen Lebenslagen künftig noch schneller, flexibler und bedarfsorientierter unterstützen zu können«, betont Sozialministerin Stefanie Drese.

Wesentliche Änderung: Mit dem Landesprogramm können Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen belastete Familien von der Geburt bis nunmehr zum Ende des 18. Lebensmonates ihres Kindes helfen, den neuen Alltag zu meistern. Bisher war eine Unterstützung nur bis zum Ende des ersten Lebensjahres möglich. Die Hilfsangebote sind für die Familien kostenlos.

»Die Familien werden durch den Einsatz der Fachkräfte befähigt und bestärkt, ihre individuellen Lebensumstände zu bewältigen, um ihrem Kind ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Fachkräfte helfen eine gute Bindung aufzubauen und sie beraten bei Fragen zur Pflege, Ernährung, Gesundheit sowie der Entwicklung des Kindes«, so Drese.

Durch das aufsuchende Angebot im Landesprogramm wird ein wesentlicher Beitrag im Rahmen der Frühen Hilfen geleistet und schafft so eine Voraussetzung für ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen der Kinder.

Das Landesprogramm wird seit 2008 vom Sozialministerium gefördert. Aktuell stellt das Land für die Umsetzung des Programms insgesamt 500.000 Euro jährlich zur Verfügung. Interessierten Familien hilft das jeweils zuständige Gesundheitsamt im Landkreis bzw. in Rostock und Schwerin bei der Suche nach einer Familienhebamme oder Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin in der Region.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, 11.1.2025 · DHZ

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 15.01.2025