Digitale Hebammenleistungen gehen in die Verlängerung
Hebammen können digitale Leistungen zunächst bis Ende 2020 weiterhin abrechnen. Darauf haben sich die VertreterInnen der Hebammenverbände und der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt. Die Verhandlungspartner reagieren mit dieser neuen Vereinbarung sowohl auf die anhaltende Gefährdung durch die Covid-19-Pandemie, als auch auf die Bedürfnisse der Schwangeren und jungen Mütter nach digitalen Angeboten.
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hatte zuvor kritisiert, dass die Abrechnung der digitalen Leistungen zunächst nur bis Ende September geplant war und hatte gefordert, dies bis zum offiziellen Ende der Pandemie zu ermöglichen. „Ich freue mich sehr, dass meine Kolleginnen die erfolgreiche digitale Betreuung nun fortsetzen können, wenn auch nochmal befristet“, sagt Ursula Jahn-Zöhrens, Präsidiumsmitglied im DHV. „Die Versorgung von Schwangeren und Müttern ist damit auch digital weiterhin gesichert. Außerdem werden mögliche Verdienstausfälle von freiberuflichen Hebammen durch die digitale Leistungserbringung minimiert.“
Darüber hinaus haben sich die Verhandlungspartner auf folgende Ergänzung der bestehenden Bestimmungen geeinigt: Zuschläge für persönliche Schutzausrüstung können nun auch bei Kontakten zwischen der Versicherten und der Hebamme in den Räumen der Hebamme im Rahmen der nicht-aufsuchenden Wochenbettbetreuung und bei Hilfe bei Stillschwierigkeiten und Ernährungsberatung in Anspruch genommen werden.
Die Rechnungsstellung für digitale Leistungen nach dem 30. September wird allerdings erst nach dem Ablauf von circa sechs Wochen möglich sein.
Quelle: DHV, 22.9.2020 ∙ DHZ