Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz
Geschlechtseinträge können künftig einfacher geändert werden: Grundlage dafür ist das neue Selbstbestimmungsgesetz, das der Bundestag am 12. April verabschiedet hat. 374 Abgeordneten stimmten für das Gesetz, 251 dagegen, 11 enthielten sich.
Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das umstrittene Transsexuellengesetz, das in Teilen vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden war. Künftig können volljährige transsexuelle, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt die gewünschten Änderungen beim Geschlechtsantrag erreichen.
Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 Jahren können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. In beiden Fälle ist aber eine Erklärung über eine vorherige Beratung notwendig.
Eine Begrenzung, wie oft der Geschlechtseintrag geändert werden kann, gibt es nicht. Allerdings soll es eine Sperrfrist von einem Jahr geben – erst danach ist eine erneute Änderung möglich. Für das Inkrafttreten der Änderung des Geschlechtseintrags gilt eine Drei-Monats-Frist.
Das bisherige Gesetz habe »über 40 Jahre lang viel Leid verursacht«, sagte im Bundestag der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne). »Nur weil Menschen so anerkannt werden wollen, wie sie nun mal sind – heute machen wir damit endlich Schluss.« Der Bundesrat muss dem Selbstbestimmungsgesetz nicht zustimmen.
»Endlich löst die Bundesregierung ihr wichtiges queerpolitisches Koalitionsversprechen ein«, betonte Julia Monro aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD). Dennoch habe des Gesetz Schwachstellen, diese müssten auf dem Rechtsweg und durch rechtspolitische Arbeit angegangen werden.
Quelle: aerzteblatt.de, 12.4.24 · DHZ