Bericht zu Modellklauseln zur akademischen Erstausbildung
Das Bundeskabinett hat Mitte August dem von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten „Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten“ zugestimmt.
2009 wurden im Ergotherapeutengesetz, im Hebammengesetz, im Gesetz über den Beruf des Logopäden sowie im Masseur- und Physiotherapeutengesetz Regelungen vorgesehen, die die Erprobung akademischer Erstausbildungen in diesen Berufen ermöglichen sollten. Die Erprobung wurde wissenschaftlich begleitet. Für den Bericht wurden die Evaluierungen aus acht Bundesländern mit insgesamt 25 Modellstudiengängen ausgewertet.
Der Bericht empfiehlt, die bis zum 31. Dezember 2017 befristet eingesetzten Modellregelungen um zehn Jahre zu verlängern, um diesen Prozess weiterhin wissenschaftlich zu begleiten und auszuwerten. Dabei sollen Möglichkeiten, die Modellausbildungen stärker an die hochschulischen Gegebenheiten anzupassen, erprobt und die langfristigen – auch finanziellen – Auswirkungen einer akademischen Ausbildung untersucht werden. Die Bundeseinheitlichkeit der Ausbildung an sich und das Erreichen des Ausbildungsziels sollen dabei weiterhin gewährleistet bleiben.
Übereinstimmend kommen alle Auswertungen zu dem Ergebnis, dass es dauerhaft wünschenswert und machbar ist, primärqualifizierende Studiengänge für die vier beteiligten Berufsgruppen einzurichten. Der Bericht wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und im Anschluss daran veröffentlicht.
(Bundesministerium für Gesundheit, 17.8.2016)