Adoption gegen den Willen des leiblichen Vaters?
Soll die Einwilligung eines Elternteils zu einer Adoption des eigenen Kindes durch ein Gericht ersetzt werden, sind die Hürden sehr hoch. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg (Az: 2 UF 43/21).
Im konkreten Fall geht es um ein Kind, dessen leibliche Eltern Drogen konsumierten. Der Aufenthalt der Mutter ist unbekannt, der mehrfach straffällige Vater in der Psychiatrie zur Suchttherapie. Das Kind kam mit vier Monaten zu Pflegeeltern, die es später adoptieren wollten.
Weil der Vater ablehnte, beantragte der Amtsvormund des Kindes, die Zustimmung des Vaters zur Adoption durch das Gericht zu ersetzen.
Begründung: Es bestehe keine schützenswerte Bindung.
Vor Gericht scheiterte der Antrag. Die Richter waren nicht der Meinung, dass dem Kind unverhältnismäßige Nachteile entstünden, wenn es nicht adoptiert werde. Dies sei aber die Voraussetzung dafür, die Einwilligung zu ersetzen. Es müssten die Interessen von Vater und Kind abgewogen werden.
Quelle: dpa, 22.9.2022 ∙ DHZ