Mutterschutz nach Fehlgeburt ausweiten
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) wirbt für eine Ausweitung des Mutterschutzes auf Frauen, die ab der 15. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Bislang haben betroffene Frauen erst ab der 24. Woche einen Anspruch auf Mutterschutz – und damit auf eine Freistellung, wie sie Frauen zusteht, die ihr Kind lebend gebären.
»Eine Fehlgeburt zu haben, ist nicht nur für die Psyche eine große Belastung, sondern erfordert auch eine körperliche Regeneration«, sagte Paus. Daher sei es wichtig, dass diese Frauen besser geschützt werden. Dies könne durch die Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes geschehen.
Unterstützung für die Initiative kommt zum Teil auch aus der Union. Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) schrieb auf Instagram: »Ich unterstütze einen gestaffelten Mutterschutz, damit Frauen nach einer Fehlgeburt die Zeit und Ruhe bekommen, die sie benötigen.«
Das Vorhaben, bereits bei einer Fehlgeburt ab der 15. Schwangerschaftswoche den Mutterschutz zu gewähren, hatte sich die ehemalige Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP auch in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Nach dem Auseinanderbrechen des Dreierbündnisses hofft Paus nun auf den Bundestag.
Quelle: aerzteblatt.de, 19.11.2024 ∙ DHZ