RSV-Schutz für Babys

Kassenübernahme ab Herbst geplant

  • Kinder sollen künftig unabhängig vom Risiko im ersten Lebensjahr gegen das RSV-Virus immunisiert werden.

  • Neugeborene und Säuglinge könnten schon bald einen vorbeugenden Schutz gegen Atemwegserkrankungen durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine entsprechender Verordnung entworfen, die einen Anspruch auf eine Immunisierung mit dem Antikörper-Wirkstoff Nirsevimab bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres unabhängig von Risikofaktoren vorsieht. Die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist für Beginn der RSV-Saison im Herbst geplant.

    Diese Maßnahme folgt einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vom Ende Juni. Laut Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) werden jährlich etwa 25.000 Säuglinge wegen RSV stationär behandelt und rund 200.000 ambulant.

    Der Verordnungsentwurf zielt darauf ab, schwere Krankheitsverläufe, Intensivbehandlungen und Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen zu verhindern. Zudem sollen Engpässe in Kinderarztpraxen und Kliniken vermieden werden. Die Präventionsmaßnahme wird somit Teil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen.

    Quelle: dpa, 32.7.24 · DHZ

     

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 24.07.2024