Gesetz für besseren Schutz vor Gewalt gegen Frauen

Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt?

  • Bislang können Betroffene von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt nur darauf hoffen, dass ihnen geholfen wird. Der gesetzliche Anspruch soll ein verbindliches Recht auf Betreuung festlegen.

  • Vertreter:innen mehrerer Verbände appellieren an die politischen Parteien, zeitnah ein Gesetz für einen besseren Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder zu beschließen. Neben dem Juristinnenbund erklärten unter anderem auch Vertreterinnen der Gewerkschaft der Polizei, von Sozialverbänden und Frauenhäusern sowie des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland (Bff) ihre Zustimmung zum entsprechenden Gesetzentwurf von Grünen und SPD. Für eine finale Abstimmung über den Entwurf im Bundestag wäre jetzt die letzte Chance vor der Bundestagswahl.

    Der Regierungsentwurf sieht unter anderem einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt vor. Bislang können Betroffene von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt nur darauf hoffen, dass ihnen geholfen wird und dass genügend Kapazitäten, etwa in Frauenhäusern, vorhanden sind. Der Anspruch soll ein verbindliches Recht auf Betreuung festlegen. Auch sollen Betroffene künftig nicht mehr die Kosten für eine Unterbringung in einer Schutzeinrichtung tragen müssen. Die Länder sollen dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Nach offiziellen Angaben fehlen in Deutschland mehr als 13.000 Plätze in Frauenhäusern.

     

    Streit über Einbeziehung von Transfrauen

     

    Es zeichneten sich noch Unstimmigkeiten ab: etwa bei dem Personenkreis, für den der Rechtsanspruch künftig gelten soll, der genauen Umsetzung des Anspruchs sowie Finanzierungsfragen in den Kommunen. Monne Kühn vom Frauenhaus in Uelzen beklagte, dass der Regierungsentwurf das biologische Geschlecht Frau mit der Geschlechtsidentität gleichsetze und somit auch Männer, die sich selbst als Frauen definierten, einen Anspruch auf Plätze in Frauenhäusern hätten. Das lehne sie entschieden ab, erklärte Kühn. Die Erfahrung in ihrem Frauenhaus habe gezeigt, dass Frauen, die dort Schutz suchten, nicht mit Männern in der Einrichtung konfrontiert werden wollten.

    Zur Umsetzbarkeit eines Rechtsanspruchs äußerte sich Tanja Demmel vom Deutschen Städtetag skeptisch. »Die Einführung eines neuen individuellen Rechtsanspruchs halten wir derzeit nicht für umsetzbar. Angesichts von Fachkräftemangel sowie der Dauer von Bauvorhaben wird es eine kaum zu bewältigende Herausforderung sein, ausreichende Schutzplätze zu schaffen und durch qualifiziertes Personal zu betreuen«, erklärte sie.

    Quelle: dpa, 27.1.2025 · DHZ

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 30.01.2025