Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Lesbisches Paar verliert

  • Ein lesbisches Paar wehrte sich erfolgslos vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die sogenannte Stiefkindadoption.

  • Kann ein Kind zwei Mütter haben? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) lehnt eine solche Eintragung ab in die Sache könnte aber trotzdem bald Bewegung kommen. Deutschland hat nach Ansicht des EGMR nicht die Rechte lesbischer Eltern verletzt. Das Privat- und Familienleben des Paares sei nicht wesentlich beeinträchtigt, weil eine der Mütter das Kind adoptieren müsse, entschieden die Richter in Straßburg. Das Paar habe dadurch keine besonderen Schwierigkeiten in ihrem Alltag vorweisen können.

    Geklagt hatten zwei Frauen, die seit 2010 in einer eingetragenen Partnerschaft leben. 2013 brachte eine von ihnen einen Sohn zur Welt. Benutzt wurde dafür eine Eizelle der Partnerin und eine anonyme Samenspende. In der Geburtsurkunde wurde allerdings nur eine der Frauen – jene, die das Kind zur Welt gebracht hatte – als Mutter aufgeführt. Die andere musste den Sohn adoptieren, um als Elternteil anerkannt zu werden.

    Das Paar wehrte sich dagegen vor einem deutschen Gericht, allerdings erfolglos. Daher zogen sie bis nach Straßburg. Sie machten geltend, dass sie diskriminiert würden, weil nicht beide automatisch als Mütter eingetragen worden seien.

    Eine entsprechende Reform, die eine solche sogenannte Stiefkindadoption überflüssig machen würde, war eigentlich geplant. Ob diese Reform nun noch kommt, ist allerdings wegen der geplatzten Koalition der Bundesregierung unklar.

    Quelle: dpa, 12.11.24 · DHZ

     

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 14.11.2024