Appell des Deutschen Hebammenverbandes

»Bringen Sie die Krankenhausreform jetzt zum Erfolg!«

  • Die DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer fordert, die Reformpläne während des parlamentarischen Verfahrens zu erweitern. Es gehe dabei um die Rettung der klinischen Geburtshilfe und die flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung von Mutter und Kind.

  • Anlässlich der ersten Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) am 27. Juni im Bundestag erklärt Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes e.V.: »Trotz der wiederholten Behauptungen von Gesundheitsminister Lauterbach sind bisher kaum Verbesserungen in der Krankenhausreform zu erkennen, dafür aber große Probleme. Ein Musterbeispiel hierfür ist die klinische Geburtshilfe, die leider verschlechtert statt verbessert wird.«

    Die DHV-Präsidentin richtet sich mit einem dringenden Appell an die Mitglieder des Bundestages. Sie fordert, die Reformpläne während des parlamentarischen Verfahrens zu erweitern. Es gehe dabei um die Rettung der klinischen Geburtshilfe und die flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung von Mutter und Kind. Eine grundlegende Reform sei überfällig und müsse unbedingt erfolgreich sein.

    »Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die vermeintliche Lösung der DRG-basierten Vorhaltepauschalen, sondern setzen Sie neue Standards in Bezug auf Qualität und Versorgungssicherheit«, fordert Geppert-Orthofer. Sie richtet ihre Forderung an die Mitglieder des Bundestages, sowohl die Bundesländer, als auch die Krankenhäuser, Pflegedienste, Ärzt:innen und Hebammen einzubinden. Nur so könne das Ergebnis ein Erfolg werden. Für die klinische Geburtshilfe bedeute dies im ersten Schritt die Sicherung der Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt durch das Betreuungsmodell »Hebammenkreißsaal«, sowohl im Gesetz als auch in den Leistungsgruppen. Keine Frau dürfe unter der Geburt alleingelassen werden, vor allem nicht im Kreißsaal.

    Ihr Appell: »Sorgen Sie für eine flächendeckende Versorgung, insbesondere in strukturschwachen Gebieten. Verhindern Sie dies nicht durch überhöhte Anforderungen oder Regelungslücken in der Leistungsgruppe Geburt. Nutzen Sie das volle Kompetenzspektrum aller Gesundheitsberufe, angefangen bei den Ärzt:innen, über die Pflegekräfte bis hin zu den Hebammen, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.«

    Der DHV setzt sich für eine Sicherstellung der Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt durch Hebammen, den Erhalt der flächendeckenden Versorgungen sowie die Verbesserung der Betreuungsqualität für Mutter und Kind ein. Ein Überblick zu den Forderungen des DHV findet sich unter: > https://hebammenverband.de/wp-content/uploads/2024/06/2024_DHV_Parl.Abend_Massnahmen_Legislatur.pdf

    Quelle: DHV, 28.6.2024 ∙ DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 01.07.2024