BZgA zum »Tag des alkoholgeschädigten Kindes«

»Alle Kinder verdienen einen guten Start ins Leben«

  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert zum »Tag des alkoholgeschädigten Kindes« über die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft.

  • Jedes Jahr werden mehr als 10.000 Kinder in Deutschland mit Schädigungen geboren, die durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft entstanden sind. Anlässlich des Tags des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2024 erklären der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), warum es so wichtig ist, keinen Alkohol in der Schwangerschaft zu trinken. Unter www.kenn-dein-limit.de und www.iris-plattform.de bietet die BZgA Informationen, Unterstützung und Beratung an, um werdende Eltern für die Risiken und Folgen des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft zu sensibilisieren und beim Alkoholverzicht zu begleiten.

    Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen: »Ein Kind zu bekommen, ist ein besonderes Ereignis im Leben eines Paares und verändert alles. Da sollte es eigentlich selbstverständlich sein, auch das ungeborene Kind von Sekunde eins an zu schützen. Dazu gehört auch, in der Schwangerschaft komplett auf Alkohol zu verzichten. Leider müssen wir aber weiterhin darüber sprechen, dass werdende Mütter die Gesundheit ihres ungeborenen Kindes durch ihren Alkoholkonsum gefährden; die Zahlen sind noch immer erschreckend hoch. Darum dürfen wir nicht nachlassen, weiter darauf aufmerksam zu machen, wie gefährlich Alkohol für das ungeborene Kind ist. In der Schwangerschaft bleibt Alkoholkonsum die häufigste Ursache für nicht genetisch bedingte Fehlbildungen. Schwangere müssen dieses enorme Gesundheitsrisiko kennen, das ihr ungeborenes Kind durch lebenslange Schädigungen beeinträchtigen kann. Alle Kinder haben jedoch einen guten Start ins Leben verdient. Das ist das erste und größte Geschenk, dass Eltern ihren Kindern machen können.«

    Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der BZgA: »Jeglicher Alkoholkonsum in der Schwangerschaft bringt das Risiko mit sich, das entstehende Leben zu schädigen. Alkohol ist ein Zellgift, das schon in kleinen Mengen die Entwicklung des Fetus beeinträchtigen kann. Besonders das Gehirn des ungeborenen Kindes ist empfindlich. Dort kann Alkohol das Nervensystem bleibend schädigen. Das lässt sich vermeiden. Deshalb ist es wichtig, dass werdende Mütter und Väter sich bewusst für eine alkoholfreie Schwangerschaft entscheiden.«

    Kinder mit sogenannten Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) weisen Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und Sprachprobleme auf. Etwa 3.000 dieser Kinder leiden jährlich unter der schweren Form, dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS). Dabei können Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler hinzukommen.

    Quelle: BZgA, 9.9.2024 ∙ DHZ

    Rubrik: Schwangerschaft

    Erscheinungsdatum: 09.09.2024