DHZ 01/2009
Wenn das Geburtshaus ein Verein ist: Stichtag beachten!
Für alle Einrichtungen, die in Form eines eingetragenen Vereins geführt werden, wie beispielsweise ein Geburtshaus, steht der 28. Juni 2010 als Stichtag mahnend am Horizont: Der Bestandsschutz für die Abrechnung der Betriebskostenpauschalen ist dann aufgehoben.
Patricia Morgenthal
Dieser Artikel ist nur als komplette ePaper-Ausgabe der DHZ erhältlich!
Ich bin Abo-Plus-Leserin und lese das ePaper kostenfrei.
Ich bin Abonnentin der DHZ und erhalte die ePaper-Ausgabe zu einem vergünstigten Preis.
Upgrade Abo+
Jetzt das Print-Abo in ein Abo+ umwandeln und alle Vorteile der ePaper-Ausgabe und des Online-Archivs nutzen.